Skip to main content

Mandanteninformation – Aktuelles zu Corona Teil 3

By 1. April 2020Allgemein

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

die Ereignisse überschlagen sich und wir möchten Sie über die nachfolgenden Neuerungen in Kenntnis setzen. Wie immer stehen wir gemeinsam gerne für alle Rückfragen zur Verfügung.

Update 31.03.2020

Corona-Soforthilfe Bayern und Bund jetzt verzahnt und aufgestockt beantragbar

Die Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Freistaates Bayern und der Bundesregierung können ab sofort über ein einheitliches Online-Formular gestellt werden. Die Beantragung erfolgt ab sofort nur noch online, so dass eine schnellere Bearbeitung möglich ist. Wer schon einen Antrag in Papierform gestellt hat und eventuell auch schon eine Auszahlung bekommen hat, sollte dennoch den Online-Antrag noch einmal ausfüllen, um die erhöhten Hilfen gleich beantragen zu können. Im kombinierten Formular ist dann anzugeben, dass schon ein entsprechender Papierantrag gestellt wurde und/oder eine Auszahlung bereits erfolgt ist. Durch die Berücksichtigung dieses Umstandes soll gewährleistet werden, dass es zu keiner Doppelauszahlung kommt. Zudem wurde die Definition des Begriffs „Liquiditätsengpass“ noch einmal überarbeitet.

Das sind die Neuerungen im Überblick:

  • Die Höchstsummen der Zuschüsse wurden angepasst. Es gilt nun folgende Staffelung:

o   Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätige bekommen maximal 9.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen bekommen maximal 15.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen bekommen maximal 30.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbstätigen bekommen maximal 50.000 Euro

  • Das Antragsverfahren wurde geändert: Die Antragsstellung erfolgt nun ausschließlich digital über einen Online-Antrag. So soll eine schnellere Bearbeitung garantiert werden.
  • Wer bereits einen Antrag für die Bayerische Soforthilfe gestellt hatte, kann nun auch noch weitere Liquidität im Rahmen des neuen, abgestimmten Soforthilfeprogramms von Bund und Freistaat beantragen. Dies gilt es im digitalen Antrag zu vermerken.
  • Neue Definition des „Liquiditätsengpasses“ (private, liquide Mittel müssen nicht (mehr) zuvor ausgeschöpft werden): Eine existenzbedrohende Lage liegt dann vor, wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Betriebskosten zu decken.

Das neue Antragsformular finden Sie über folgenden Link: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Unter diesem Link finden Sie auch weitere Informationen über die Antragsberechtigung.

Viele herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!